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   VG Köln, 12.05.2009 - 4 K 3752/08   

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https://dejure.org/2009,25552
VG Köln, 12.05.2009 - 4 K 3752/08 (https://dejure.org/2009,25552)
VG Köln, Entscheidung vom 12.05.2009 - 4 K 3752/08 (https://dejure.org/2009,25552)
VG Köln, Entscheidung vom 12. Mai 2009 - 4 K 3752/08 (https://dejure.org/2009,25552)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtmäßigkeit des Ausschlusses des Vorsitzenden der Fraktion "pro Köln" aus einer Sitzung der Stadtbezirksvertretung aufgrund dessen zahlreicher Zwischenrufe; Bestimmbarkeit eines Klagegegners im Falle eines Sitzungsausschlusses eines Mitglieds einer ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BeckRS 2009, 35493
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (5)

  • VG Köln, 04.08.2008 - 4 L 1106/08

    Ausschluss eines Bezirksvertretungsmitglieds von Sitzungen der Bezirksvertretung;

    Auszug aus VG Köln, 12.05.2009 - 4 K 3752/08
    In den Verfahren 4 L 1106/08 und 4 L 1174/08 begehrte der Kläger den Beklagten zu 1) bzw. die Bezirksvertretung F. im Wege der einstweiligen Anordnung zu verpflichten, ihn zu den Sitzungen der Bezirksvertretung am 11. August und 15. September 2008 zuzulassen.

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf den Inhalt der Gerichtsakte des vorliegenden Verfahrens und der Verfahren 4 L 810/08, 4 L 1106/08 und 4 L 1174/08 sowie der beigezogenen Verwaltungsvorgänge ergänzend Bezug genommen.

    Wie die Kammer bereits in den Beschlüssen in den Verfahren 4 L 810/08 und 4 L 1106/08 ausgeführt hat, ist im Kommunalverfassungsstreit der Beklagte nicht entsprechend § 78 Abs. 1 Nr. 1 VwGO nach dem Rechtsträgerprinzip zu bestimmen.

  • VG Köln, 12.06.2008 - 4 L 810/08

    Sitzung der Bezirksvertretung Ehrenfeld vom 19. Mai 2008 - Oberbürgermeister der

    Auszug aus VG Köln, 12.05.2009 - 4 K 3752/08
    Im Verfahren 4 L 810/08 begehrte er den Beklagten zu 1) im Wege der einstweiligen Anordnung zu verpflichten, die in der Sitzung vom 19. Mai 2009 getroffenen Beschlüsse nicht umzusetzen.

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf den Inhalt der Gerichtsakte des vorliegenden Verfahrens und der Verfahren 4 L 810/08, 4 L 1106/08 und 4 L 1174/08 sowie der beigezogenen Verwaltungsvorgänge ergänzend Bezug genommen.

    Wie die Kammer bereits in den Beschlüssen in den Verfahren 4 L 810/08 und 4 L 1106/08 ausgeführt hat, ist im Kommunalverfassungsstreit der Beklagte nicht entsprechend § 78 Abs. 1 Nr. 1 VwGO nach dem Rechtsträgerprinzip zu bestimmen.

  • VG Köln, 07.08.2008 - 4 L 1174/08

    Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gerichtet auf Zulassung zu einer

    Auszug aus VG Köln, 12.05.2009 - 4 K 3752/08
    In den Verfahren 4 L 1106/08 und 4 L 1174/08 begehrte der Kläger den Beklagten zu 1) bzw. die Bezirksvertretung F. im Wege der einstweiligen Anordnung zu verpflichten, ihn zu den Sitzungen der Bezirksvertretung am 11. August und 15. September 2008 zuzulassen.

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf den Inhalt der Gerichtsakte des vorliegenden Verfahrens und der Verfahren 4 L 810/08, 4 L 1106/08 und 4 L 1174/08 sowie der beigezogenen Verwaltungsvorgänge ergänzend Bezug genommen.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 10.09.1982 - 15 A 1223/80

    Rauchen in Ratssitzungen

    Auszug aus VG Köln, 12.05.2009 - 4 K 3752/08
    vgl. OVG NRW, Urteil vom 10. September 1982 - 15 A 1223/80 -, NVwZ 1983, 485/486; Schoch/Schmidt-Aßmann/Pietzner, VwGO, § 78, Rdn. 50 m.w.Nw.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 08.08.2008 - 15 B 1219/08

    Ausschluss eines Ratsmitglieds von der Sitzung

    Auszug aus VG Köln, 12.05.2009 - 4 K 3752/08
    Die gegen die Beschlüsse gerichteten Beschwerden wies das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen mit Beschlüssen vom 08. August 2008 - 15 B 1219/08 und 15 B 1234/08 - zurück.
  • VG Neustadt, 10.11.2015 - 3 K 1019/14

    Ausschluss eines NPD-Stadtratsmitglieds aus Ratssitzung der Stadt Pirmasens war

    Die ursprüngliche Ordnungsmaßnahme des Bürgermeisters sei mit dem Stadtratsbeschluss gegenstandslos geworden (VG Köln, Gerichtsbescheid vom 12. Mai 2009 - 4 K 3752/08 -).
  • VG Schwerin, 22.04.2022 - 3 B 623/21

    Einstweiliger Rechtsschutz einer Fraktion zur vorläufigen Erlangung eines Sitzes

    Der Kreistag ist richtiger Antragsgegner, da im Innenrechtsstreit nicht der Kreis, sondern vielmehr das gemeindliche Innenrechtssubjekt (Organ oder Organteil), das das wehrfähige subjektive Organrecht des klagenden Organs oder Organteils verletzt haben soll, Verfahrensgegner ist (vgl. OVG Münster, Urteil vom 7. Juli 1992 - 15 A 990/91 -, BeckRS 2015, 50457; VG Köln, Gerichtsbescheid vom 12. Mai 2009 - 4 K 3752/08 -, BeckRS 2009, 35493).
  • VG Köln, 12.06.2008 - 4 L 810/08

    Sitzung der Bezirksvertretung Ehrenfeld vom 19. Mai 2008 - Oberbürgermeister der

    Der Antrag, den Antragsgegner zu verpflichten, die Beschlüsse, die in der Sitzung der Bezirksvertretung Ehrenfeld am 19. Mai 2008 gefasst wurden, bis zu einer rechtskräftigen Entscheidung über die Wirksamkeit der Beschlüsse im Verfahren 4 K 3752/08 nicht umzusetzen und hieraus keine Rechtswirkungen abzuleiten, hat keinen Erfolg.
  • VG Schwerin, 12.10.2023 - 3 B 1254/23

    Feststellung der Mitwirkungspflicht bei der Neubesetzung eines Ausschusses der

    Die Gemeindevertretung ist richtige Antragsgegnerin, da im Innenrechtsstreit nicht die Gemeinde, sondern vielmehr das gemeindliche Innenrechtssubjekt (Organ oder Organteil), das das wehrfähige subjektive Organrecht des klagenden Organs oder Organteils verletzt haben soll, Verfahrensgegner ist (vgl. VG Schwerin, Beschluss vom 22. April 2022 - 3 B 623/21 SN -, juris Rn. 33; vgl. OVG Münster, Urteil vom 7. Juli 1992 - 15 A 990/91 -, BeckRS 2015, 50457; VG Köln, Gerichtsbescheid vom 12. Mai 2009 - 4 K 3752/08 -, BeckRS 2009, 35493).
  • VG Schwerin, 08.06.2023 - 3 B 809/23

    Keine Neubesetzung eines Ausschusses der Gemeindevertretung ohne Wahl

    Die Gemeindevertretung ist richtige Antragsgegnerin, da im Innenrechtsstreit nicht die Gemeinde, sondern vielmehr das gemeindliche Innenrechtssubjekt (Organ oder Organteil), das das wehrfähige subjektive Organrecht des klagenden Organs oder Organteils verletzt haben soll, Verfahrensgegner ist (vgl. VG Schwerin, Beschluss vom 22. April 2022 - 3 B 623/21 SN -, juris Rn. 33; vgl. OVG Münster, Urteil vom 7. Juli 1992 - 15 A 990/91 -, BeckRS 2015, 50457; VG Köln, Gerichtsbescheid vom 12. Mai 2009 - 4 K 3752/08 -, BeckRS 2009, 35493).
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